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Absenzen und Dispensationen

Absenzenregelung

Wir unterscheiden zwischen Absenzen und Dispensationen.

Absenzen bitte so früh wie möglich via KLAPP melden. Dazu im Klapp das "Bleistift-Symbol" anwählen und danach neue Absenz (Abmeldung) anwählen. Es werden automatisch alle Lehrpersonen informiert. Absenzen müssen jeden Tag neu gemeldet werden. 

Fehlt eine Schülerin oder ein Schüler ohne Nachricht, werden wir nachfragen oder bei Nichterreichen die Polizei alarmieren.

Hinweise zu Dispensationen sind im Dokument Absenzenregelung ersichtlich. Dazu bitte das Formular Dispensationsgesuch ausfüllen und mindestens vier Wochen vor Beginn der Abwesenheit an die Schulleitung zustellen. 

Regelung 5 freie Halbtage

Die Eltern haben für ihr Kind Anrecht auf bis zu fünf Halbtage pro Schuljahr. An diesen Halbtagen kann es ohne Angabe von Gründen dem Unterricht fernbleiben. Freie Halbtage müssen bis spätestens am Vortag via KLAPP an die Klassenlehrperson eingereicht werden. Weitere Informationen zu den Halbtagen sind im Dokument "Absenzenregelung" ersichtlich. 

Regelung Schnupperlehre

Schnupperlehren gehören heute zum festen Bestandteil der Berufswahl. Sie sind wenn immer möglich in den Ferien anzusetzen. Ist dies aus irgendwelchen Gründen nicht möglich, ist schriftlich ein Gesuch zu stellen. Das Gesuch kann auch bei der jeweiligen Klassenlehrkraft bezogen werdem. Für das Nacharbeiten des Unterrichtsstoffs gilt das Gleiche wie bei den freien Halbtagen.

Die gesamte Direktionsverordnung über Absenzen und Dispensationen in der Volksschule (DVAD) finden Sie hier.

Dispensationsgesuch Schnupperlehre [pdf, 368 KB]