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Schulweg

Auf dem Weg zum und vom Kindergarten und zu und von der Schule steht das Kind unter der Verantwortlichkeit der Eltern.

Wichtig
Der Schulweg ist für die Entwicklung unserer Schulkinder sehr wichtig. Es ist deshalb ratsam, diejenigen Kinder, die nicht mit dem Schulbus transportiert werden, ihren Schulweg selber in Angriff nehmen zu lassen. Sollten die Eltern in Ausnahmefällen ihre Kinder zur Schule bringen oder von der Schule abholen müssen, ist vor den Schulhäusern äusserste Vorsicht beim Manövrieren geboten. Wir danken den Eltern für ihr Verständnis.

Sicherheit
Die Leuchtstreifen für die Kindergärteler, die Käppis und Westen für die Erstklässler und die Westen für alle anderen Primarschulkinder werden einmalig durch die Schule abgegeben und müssen bei Verlust oder Defekt durch die Eltern ersetzt werden. Es wird erwartet, dass die Kinder diese Sicherheitsmassnahmen Ernst nehmen und die Leuchtstreifen, Käppis und Westen auf dem Schulweg tragen. Die Sicherheit für die schwächsten Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer - vor allem während der dunklen Jahreszeit - wird dadurch massiv erhöht.

 

Schulbus

Nach der Schliessung der Schulhäuser Mistelberg und Rüedisbach, was einen unzumutbaren Schulweg für die Kinder aus den Wynigen-Bergen zur Folge hatte, wurde ein Schulbussystem eingerichtet:

Die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe in Kappelen aus dem Schulkreis Mistelberg werden ganzjährig mit dem Schulbus in die Schule und wieder nach Hause gebracht.

Die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe im Dorf aus dem Schulkreis Rüedisbach werden mit dem Schulbus in die Schule und wieder nach Hause gebracht.

Die Kinder aus dem Dorf, die den Kindergarten in Kappelen besuchen, werden mit dem Schulbus nach Kappelen gebracht und wieder abgeholt.
Fahrplan Wynigen [pdf, 159 KB]

 

Regelung privater Schülertransport

Ist der Schulweg unzumutbar und es fährt kein Schulbus können Beiträge an den Individualtransport gewährt werden, ebenfalls für die Fahrten für den bewilligten Spezialunterricht in Burgdorf und Koppigen. Die Gemeinden Wynigen, Seeberg und Rumendingen erarbeiteten dazu eine Verordnung aus. Hierzu steht für die Abrechnung ein Formular zur Verfügung, das am Ende des Schuljahrs spätestens bis am 10. August dem Schulsekretariat elektronisch oder in Papierform eingereicht wird. Später eintreffende Abrechnungen können nicht berücksichtigt werden.

Abrechnung Kindergarten- und Schülerfahrten 2025/26 neues Formular [xls, 57 KB]
Verordnung_Schuelertransport_Wynigen_Seeberg_Rumendingen_gueltig ab 15.05.2023 [pdf, 136 KB]
Rückerstattungsformular ÖV Kosten für Schulweg [xlsx, 43 KB]